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Das deutsche Wappen ist eines der ältesten in Europa noch geführten Nationalembleme — ein schwarzer Adler (Bundesadler) auf goldenem Felde, in ungebrochener Linie mit dem Adler des Heiligen Römischen Reiches, der seit dem 11. Jahrhundert verwendet wird. Die Flagge Schwarz-Rot-Gold, getragen von den liberalen Revolutionären des Vormärz, von der Weimarer Republik (1919) und schließlich von der Bundesrepublik Deutschland (1949), entstammt einer ganz anderen Linie: Sie sind die Farben der nationalen Einheitsbewegung gegen Monarchien und Diktaturen des 19. und 20. Jahrhunderts.
| Staat | Bundesrepublik Deutschland |
|---|---|
| Wappen angenommen | 20. Januar 1950 (Bekanntmachung der Bundesregierung); Entwurf von Tobias Schwab, ursprünglich 1928 |
| Flagge angenommen | 23. Mai 1949, Artikel 22 des Grundgesetzes |
| Tinkturen (Wappen) | Gold, Schwarz, Rot |
| Blasonierung | In Gold ein schwarzer einköpfiger Adler, rot bewehrt, rot bezungt und rot beschnabelt |
| Flaggenfarben | Schwarz (oben), Rot (Mitte), Gold (unten), drei gleich breite waagerechte Streifen, Verhältnis 3:5 |
| Bundesländer | 16 (11 der Bundesrepublik + 5 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nach der Wiedervereinigung 1990) |
Bundeswappen — Bundesadler — In Gold ein schwarzer einköpfiger Adler, rot bewehrt, rot bezungt und rot beschnabelt.
In Gold ein schwarzer einköpfiger Adler, rot bewehrt, rot bezungt und rot beschnabelt.
Das deutsche Wappen besteht aus einem einzelnen Adler, mit ausgebreiteten Schwingen (schwebend bzw. fliegend), das Haupt nach (heraldisch) rechts gewandt. Rumpf, Kopf und Gefieder sind schwarz auf goldgelbem Felde; Schnabel, Zunge und Fänge sind rot. Im heutigen Bundeswappen schwebt der Adler frei ohne Schild — er ist das Nationalemblem in sich selbst.
Der Adler trägt weder Krone noch Reichsapfel oder Zepter und führt keinen Brustschild. Diese bewusste Schlichtheit steht im Gegensatz zu allen früheren deutschen Adlern, die verschiedene Reichsinsignien führten (Kronen, Zepter, Schwerter, Brustschilde mit den Wappen der einzelnen Territorien). Die heutige Strenge geht auf den Entwurf Tobias Schwabs von 1928 zurück, den die Weimarer Republik übernahm.
Der Adler ist das älteste durchgehend verwendete deutsche Nationalsymbol. Er geht zurück auf die Aquila der römischen Legionen, übernommen von den fränkischen Königen, dann von Karl dem Großen (zum Kaiser gekrönt 800), und schließlich vom Heiligen Römischen Reich kodifiziert:
Die Bundesrepublik verwendet drei amtliche Varianten:
Bundesflagge — Schwarz-Rot-Gold — Drei gleich breite waagerechte Streifen: Schwarz (oben), Rot (Mitte), Gold (unten). Verhältnis 3:5.
Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind, anders als oft behauptet, nicht die Farben des Heiligen Römischen Reiches. Ihr Ursprung ist romantisch und revolutionär und liegt in den Befreiungskriegen gegen Napoleon (1813–1815).
Das Freiwilligenkorps von Adolf von Lützow — das berühmte Lützowsche Freikorps, dem unter anderem der Dichter Theodor Körner und der Turnvater Friedrich Ludwig Jahn angehörten — trug schwarze Uniformen (aus dunkelgefärbten Zivilröcken), rote Aufschläge auf Kragen und Ärmeln und goldene Knöpfe. Nach den Kriegen wurden diese Farben von den Burschenschaften übernommen — den patriotisch-liberalen Studentenverbindungen, die deutsche Einheit und konstitutionelle Verfassung forderten. Die Urburschenschaft in Jena trug ab 1815 eine Fahne in Rot-Schwarz-Rot mit goldener Eichenkrone.
27. Mai 1832 — Hambacher Fest. Etwa 30.000 Demonstranten ziehen auf das Hambacher Schloss in der bayerischen Pfalz hinauf, mit der schwarz-rot-goldenen Trikolore als Symbol eines erhofften geeinten und freien Deutschlands. Der Bundestag des Deutschen Bundes verbietet daraufhin die Farben.
März 1848 — Märzrevolution. Die liberalen Revolutionen erschüttern die deutschen Staaten. Der preußische König Friedrich Wilhelm IV., durch Berlin unter der schwarz-rot-goldenen Fahne reitend, verkündet: «Preußen geht fortan in Deutschland auf.»
9. März 1848 — Bundestagsbeschluss. Der Deutsche Bund nimmt Schwarz-Rot-Gold offiziell als Nationalfarben des künftigen deutschen Staates an. Die Revolution scheitert 1849, die Trikolore aber bleibt das Symbol des liberalen Deutschlands. Die Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche tagt unter ihr.
1867 — Der Norddeutsche Bund unter preußischer Führung wählt eine andere Flagge: Schwarz-Weiß-Rot, die Kombination aus Preußens Schwarz-Weiß und dem Rot-Weiß der Hansestädte und des Deutschen Bundes. Sie wird ab 1871 die Flagge des Kaiserreichs und bleibt es bis 1919. Bismarck wählte Schwarz-Weiß-Rot bewusst gegen Schwarz-Rot-Gold, um die Ablehnung der liberal-demokratischen Tradition von 1848 zu markieren.
Von 1933 bis 1935 ist Schwarz-Weiß-Rot im NS-Staat als zweite Reichsflagge neben der Hakenkreuzfahne offiziell, ab 1935 ist nur noch die Hakenkreuzfahne Reichsflagge. Diese Wiederverwendung durch die Nationalsozialisten ist einer der Gründe, weshalb Schwarz-Weiß-Rot im heutigen Deutschland nicht ohne politische Brisanz rehabilitiert werden kann — sie wird von der äußersten Rechten als Ersatz für die verbotene Hakenkreuzfahne geführt.
1919 — Weimarer Republik. Artikel 3 der Weimarer Reichsverfassung führt Schwarz-Rot-Gold als Reichsflagge wieder ein. Die Wahl der Farben von 1848 anstelle derer des Kaiserreichs ist umstritten — die «Flaggenstreit» belastet die junge Republik und wird zu einem politischen Symbol des Gegensatzes zwischen Republikanern und Monarchisten.
1933 — Nationalsozialistische Umkehr. Die schwarz-rot-goldene Flagge wird abgeschafft, durch die Hakenkreuzfahne ersetzt.
23. Mai 1949 — Grundgesetz. Artikel 22 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland legt lapidar fest: «Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.» Die Deutsche Demokratische Republik führt 1949 ebenfalls die Farben ein und ergänzt 1959 das Staatsemblem Hammer-Zirkel-Ährenkranz. Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wird das DDR-Emblem entfernt; die Flagge der Bundesrepublik wird zur Flagge Gesamtdeutschlands.
Deutschland ist ein föderaler Staat aus 16 Bundesländern, jedes mit eigenem Wappen, eigener Flagge, eigener Landesverfassung und eigenem Landtag. Die heutigen 16 sind das Ergebnis der Vereinigung der elf Länder der Bundesrepublik (1949) und der fünf «Neuen Bundesländer», die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 neu gegründet wurden.
Drei der sechzehn sind Stadtstaaten: Berlin, Hamburg und Bremen.
Jedes Landeswappen spiegelt eine eigene historische Linie wider — Reichsherzogtum, freie Reichsstadt, Königreich, Großherzogtum oder Nachkriegsschöpfung. Eine Auswahl:
Der Adler (Reichsadler, heute Bundesadler) ist die unmittelbare Fortsetzung des Adlers des Heiligen Römischen Reiches, der seinerseits von der römischen Aquila durch die fränkischen und ottonischen Kaiser im frühen Mittelalter übernommen wurde. Er ist seit über tausend Jahren mit der deutschen Souveränität verbunden und hat das Heilige Römische Reich (962–1806), den Deutschen Bund, das Kaiserreich von 1871 und die Weimarer Republik überdauert und ist 1950 in der Bundesrepublik wiedererschienen.
Die Farben wurden vom Lützowschen Freikorps in den Befreiungskriegen gegen Napoleon (1813–1815) populär gemacht — schwarze Uniformen mit roten Aufschlägen und goldenen Knöpfen. Von den Burschenschaften übernommen, beim Hambacher Fest von 1832 gezeigt, dann offiziell von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 als Farben eines geeinten liberalen Deutschlands angenommen. Sie wurden vom Bismarckschen Kaiserreich abgelehnt (das Schwarz-Weiß-Rot verwendete), aber von der Weimarer Republik 1919 und der Bundesrepublik 1949 wiederhergestellt.
Es handelt sich um denselben Adler in unterschiedlichen politischen Zusammenhängen. Der Reichsadler wurde vom Heiligen Römischen Reich, vom Deutschen Kaiserreich (1871–1918), von der Weimarer Republik und vom NS-Staat geführt. Der Bundesadler ist die Nachkriegsbezeichnung seit 1950, in der Gestaltung identisch mit der Weimarer Fassung von Tobias Schwab (1928). Die Umbenennung signalisiert die Ablehnung der militaristischen Adlerfassungen von 1933–1945 zugunsten der freundlicheren Weimarer Form.
Die «Fette Henne» ist der spöttische Spitzname für den Bundesadler von Ludwig Gies, der 1953 als Wandrelief im Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Bonn angebracht wurde. Der Architekt Hans Schwippert wollte einen «friedlichen» Adler, der die militaristische NS-Adlerästhetik bewusst überwand — die runden, weichen Formen ließen den Vogel jedoch deutlich «fülliger» wirken als die strenge Schwab-Version. Der Spitzname ist liebevoll geworden und Teil der Erinnerungskultur an die alte Bundesrepublik.
Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik zeigte einen Hammer und einen Zirkel in einem Ährenkranz auf goldenem Grund — Symbole der Arbeiter (Hammer), der Intelligenz (Zirkel) und der Bauern (Ähren). 1955 wurde es eingeführt und auf die DDR-Flagge appliziert. Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde es abgeschafft; auf dem gesamten deutschen Hoheitsgebiet gilt seitdem der Bundesadler.
Schwarz-Weiß-Rot war die Flagge des Bismarckschen Kaiserreichs von 1871 bis 1918 und in den ersten Jahren des NS-Staates (1933–1935) neben der Hakenkreuzfahne offiziell. Nach 1949 lehnten sowohl die Bundesrepublik als auch die DDR diese Farben ab zugunsten von Schwarz-Rot-Gold, den liberalen Farben von 1848. Im heutigen Deutschland ist die Flagge nicht verboten, wird aber von der extremen Rechten als Ersatz für die verbotene Hakenkreuzfahne geführt und ist daher politisch hochsensibel.
Der Doppeladler ist eine Übernahme aus dem byzantinischen Reich, wo ihn die Paläologenkaiser von Konstantinopel seit dem 13. Jahrhundert führten. Sigismund (römisch-deutscher Kaiser 1433–1437) übernahm ihn, um das kaiserliche Wappen vom Wappen des deutschen Königs zu unterscheiden (der den einköpfigen Adler beibehielt) und signalisierte damit den doppelten Anspruch auf universelle — römische und christliche — Souveränität. Nach 1806 wanderte der Doppeladler in das neue Kaisertum Österreich; die deutsche Nationalheraldik kehrte zur einköpfigen Form zurück.
Zuletzt geprüft durch die Redaktion von Emblema Mundi am 14. Juni 2026.