Land
Schwarz-Rot-Gold sind die Farben der Einheits- und Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts: 1848 vom Deutschen Bund angenommen, 1919 von der Weimarer Republik übernommen und seit 1949 im Grundgesetz verankert. Das Bundeswappen zeigt den schwarzen Adler auf goldgelbem Grund; seine Form entwarf Karl-Tobias Schwab 1926 für das Deutsche Reich, und die Bundesrepublik übernahm sie am 20. Januar 1950 unverändert.
Flag
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Coat of Arms
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| Flagge | Geteilt zu Schwarz, Rot und Gold |
|---|---|
| Wappen | In Gold ein schwarzer Adler, rot bewehrt und rot bezungt |
| Farben | Schwarz, Rot und Gold, seit 1848 |
| Adler | Entwurf von Karl-Tobias Schwab, 1926 |
| Länder | 16, jedes mit eigenem Wappen und eigener Flagge |
Seit der Reichsgründung haben sich zwei Trikoloren abgelöst: das Schwarz-Weiß-Rot des Kaiserreichs und das Schwarz-Rot-Gold der Einheits- und Freiheitsbewegung, das die Weimarer Republik und dann das Grundgesetz übernahmen. Dazwischen liegen die Flaggen der NS-Zeit und die Flagge der DDR. Das sind ihre Stationen, von 1871 bis heute.
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1871
Die Trikolore verbindet zwei Farbpaare: Schwarz-Weiß, die Farben Preußens, und Rot-Weiß, die Farben der Hansestädte. Die Hanse selbst hatte nie eine einheitliche Flagge, doch fast alle ihre Städte führten Weiß und Rot im Wappen. Für König Wilhelm I. passte die Verbindung auch zu seinen eigenen Farben: Schwarz-Weiß für Preußen, Rot-Weiß für die Mark Brandenburg. Die Farben, zuerst vom Norddeutschen Bund 1867 geführt, wurden 1871 zu den Farben des Reiches.
1919
Die Farben stammen aus den Befreiungskriegen gegen Napoleon. Die Freiwilligen des Lützowschen Freikorps kamen in den verschiedensten Uniformen; um sie einheitlich zu kleiden, wurde alles schwarz gefärbt, dazu kamen rote Aufschläge und goldene Knöpfe. Ein Spruch aus dieser Zeit deutet die Farben: „Aus der Schwärze der Knechtschaft durch blutige Schlachten ans goldene Licht der Freiheit.“ Dass es zugleich die Farben des alten Reichsbanners waren, der schwarze Adler mit roten Waffen auf Gold, trug zu ihrer Beliebtheit bei.
Die Fahne der Urburschenschaft war noch rot-schwarz-rot, golden waren nur die Fransen und ein Eichenzweig. Auf dem Hambacher Fest 1832 wehte erstmals eine schwarz-rot-goldene Fahne, mit der Inschrift „Deutschlands Wiedergeburt“. Die Weimarer Republik machte die Farben 1919 zu den Reichsfarben, zunächst im Seitenverhältnis 2:3; die Handelsflagge blieb schwarz-weiß-rot, mit einer schwarz-rot-goldenen Gösch in der oberen Ecke.
1933
1933 kehrte die schwarz-weiß-rote Trikolore des Kaiserreichs zurück. Sie wehte nicht allein: Bis 1935 wurde sie zusammen mit der Hakenkreuzflagge der NSDAP gehisst, und Schwarz-Rot-Gold verschwand aus den Staatssymbolen.
1935
Ein rotes Tuch mit einer weißen Scheibe und einem schwarzen Hakenkreuz, ab 1935 zur Stange hin versetzt. Die Flagge war seit 1920 die Parteifahne der NSDAP; ihre Farben Rot, Weiß und Schwarz erinnerten an die kaiserlichen Fahnen. Von 1935 bis 1945 war sie die einzige Reichs- und Nationalflagge. Heute ist das Verwenden dieses Kennzeichens in Deutschland strafbar, außer unter anderem zur Aufklärung, in der Wissenschaft und in der Darstellung der Geschichte.

1949
Heraldisch beschrieben ist die Bundesflagge „geteilt zu Schwarz, Rot und Gold“: drei gleich große Querstreifen, oben Schwarz, in der Mitte Rot, unten Gold, im Seitenverhältnis 3:5. Mit dem Grundgesetz kehrten 1949 die Farben von 1848 und Weimar zurück, und die DDR wählte im selben Jahr dieselbe Flagge. Die Bundesbehörden führen eine Dienstflagge mit dem Bundesschild, etwas zum Mast hin verschoben. Seit 1990 gilt die Bundesflagge in ganz Deutschland.

1959
Zehn Jahre lang führten beide deutschen Staaten dieselbe Flagge. 1959 setzte die DDR ihr Staatswappen in die Mitte: Hammer und Zirkel im Ährenkranz, vom schwarz-rot-goldenen Band umschlungen. So unterschied sich ihre Flagge nun von der Bundesflagge, bis zur Wiedervereinigung 1990. Ein Verfassungsentwurf des Runden Tisches sah im Frühjahr 1990 noch eine Flagge vor, in der das Staatswappen durch das Symbol „Schwerter zu Pflugscharen“ ersetzt war.
Der schwarze Adler auf goldenem Grund ist das älteste Element der deutschen Staatssymbolik: Er geht auf den Reichsadler des Mittelalters zurück. Seit 1871 hat jede Staatsform ihn neu gezeichnet, und die DDR ersetzte ihn durch ein eigenes Emblem. Das sind seine Stationen, von der Reichsgründung bis heute.
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1871
Ein schwarzer Adler, rot bewehrt und rot bezungt, auf der Brust der preußische Schild — in Silber ein schwarzer Adler — mit dem von Silber und Schwarz gevierten Herzschild der Hohenzollern, umgeben von der Kette des Schwarzen Adlerordens; über dem Adler die Krone des Reiches.
Das Kaiserreich kehrte zum einköpfigen Adler des mittelalterlichen Reiches zurück, als vergleichsweise naturalistischen schwarzen Adler mit roten Waffen. Der Doppeladler kam nicht mehr in Frage, weil Österreich-Ungarn ihn führte. Auf der Brust trägt der Adler das Wappen Preußens, darin das Stammwappen der Hohenzollern, das Haus des Kaisers. Die Krone über ihm erinnert an die mittelalterliche Reichskrone, unterscheidet sich aber durch einen zusätzlichen Bügel. Die Abbildung zeigt den Adler in der Form, die er 1888 erhielt und bis 1918 behielt.

1919
In Gold ein schwarzer Adler, rot bewehrt und rot bezungt.
Die Republik behielt den Adler, entfernte aber alles, was an die Monarchie erinnerte: die Krone, die Wilden Männer als Schildhalter, die Ordenskette, den preußischen Schild und den Herzschild der Hohenzollern. Was blieb, ist das mittelalterliche Bild: der einköpfige schwarze Adler mit roten Waffen auf goldenem Grund. Der Heraldiker Emil Doepler zeichnete ihn, „die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder“. Nach 1928 blieb sein Adler als Reichsschild in Gebrauch, etwa auf den Standern der Dienstfahrzeuge.

1928
In Gold ein schwarzer Adler, rot bewehrt und rot bezungt.
Dieselbe Blasonierung, eine neue Zeichnung: Karl-Tobias Schwab entwarf den Adler 1926 in zeichenhaft reduzierter Form, im Geist des Deutschen Werkbundes und der Neuen Sachlichkeit. Bei den Olympischen Spielen 1928 trugen ihn bereits die deutschen Sportler, und ab 1928 war er das Reichswappen. Es ist der Adler des heutigen Bundeswappens.

1935
Ein Adler, den Kopf nach rechts gewendet, in den Fängen ein Eichenkranz mit einem Hakenkreuz.
Kein Wappen mehr, sondern ein Hoheitszeichen: Das Reich übernahm 1935 den Adler der NSDAP, der einem römischen Legionsadler nachempfunden war. Die Gestaltung von 1936 unterschied die beiden: Der Reichsadler blickt nach rechts, der Parteiadler nach links. Der Adler wurde oft monumental und martialisch dargestellt, in betontem Gegensatz zur schlichten republikanischen Form. Heute ist das Verwenden dieses Kennzeichens in Deutschland strafbar, außer unter anderem zur Aufklärung, in der Wissenschaft und in der Darstellung der Geschichte.

1950
In Gold ein schwarzer Adler, rot bewehrt und rot bezungt.
Die Bundesrepublik übernahm 1950 unverändert das Weimarer Wappen von Karl-Tobias Schwab und knüpfte damit bewusst an die erste deutsche Republik an. Das Gold des Schildes verweist auf die sakrale Bedeutung des Kaisertums, aus dem der Adler stammt; das Schwarz des Adlers ergibt sich aus dem heraldischen Streben nach starkem Kontrast, der auch aus der Ferne gut zu erkennen ist. Seit 1990 ist es das Wappen ganz Deutschlands.

DDR 1950
Ein Hammer zwischen zwei Ähren.
Die DDR verzichtete auf den Adler, den man zeitweise, nach links blickend, ebenfalls erwogen hatte, und wählte ein Emblem ohne Schild. Der Zeichner Fritz Behrendt setzte einen Hammer in einen Kranz aus Ähren: Arbeiter und Bauern, das Selbstverständnis eines Arbeiter-und-Bauern-Staates. Ministerpräsident Otto Grotewohl fand, es erfasse „nicht das Wesen der DDR“.

DDR 1953
Hammer und Zirkel in einem Ährenkranz, umwunden von Bändern in Schwarz-Rot-Gold.
Heinz Behling zeichnete die Ähren detaillierter, umwand sie mit Bändern in den Farben der Nationalflagge und fügte zum Hammer einen Zirkel hinzu: Neben Arbeitern und Bauern stand nun die Intelligenz. Farben legte das Siegel von 1953 noch nicht fest, und die Darstellungen wichen voneinander ab.

DDR 1955
In Rot ein goldener Hammer und ein goldener Zirkel, umgeben von einem goldenen Ährenkranz, der unten von einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen ist.
Das Staatswappen von 1955 legte die Farben fest: ein roter Grund hinter Hammer und Zirkel, alles in Gold. Der Hammer steht für die Arbeiterklasse, der Zirkel für die Intelligenz, der Ährenkranz für die Bauern. Das Band bildet fünf Schleifen, die für die fünf Länder stehen.
Bundeswappen — nach der Bekanntmachung vom 20. Januar 1950.
In Gold ein schwarzer Adler, rot bewehrt und rot bezungt.
Die amtliche Beschreibung von 1950 sagt dasselbe in Worten: „auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler […], den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe“. „Rechts“ ist heraldisch gemeint, aus der Sicht des Wappenträgers: Von vorn betrachtet blickt der Adler nach links. Mehr legt sie nicht fest, denn „die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten“. Deshalb erscheint der Adler in vielen Formen, auf den deutschen Euromünzen etwa kreisförmig.
Das Gold des Schildes verweist auf die sakrale Bedeutung des Kaisertums: Der Adler war das Zeichen der römisch-deutschen Kaiser, die ihn an den Legionsadler Roms anknüpften. Das Schwarz des Adlers folgt dem heraldischen Streben nach starkem Kontrast, damit das Wappen auch aus der Ferne gut zu erkennen ist. Rot sind nur die Waffen: Schnabel, Zunge und Fänge.
Im goldenen Schild ist es das Bundeswappen; ohne Schild heißt der Adler Bundesadler, und dann sind die Spitzen seines Gefieders nach außen gerichtet. Der Bundesschild ist ein Halbrundschild mit einer anderen Zeichnung des Adlers, den die Bundesbehörden und die Bundeswehr auf Dienstflaggen und Truppenfahnen führen.
Die bekannteste Form des Adlers hing als Wandrelief im Plenarsaal des Bundestages in Bonn: der Adler, den Ludwig Gies 1953 schuf und der wegen seiner fülligen Gestalt bald „Fette Henne“ genannt wurde. Sein Gefieder war bewusst asymmetrisch und lückenhaft, um die Abgeordneten an die eigene Unvollkommenheit zu erinnern und zur Bescheidenheit zu mahnen. Im Reichstagsgebäude in Berlin hängt heute eine Nachbildung; ihre Rückseite gestaltete der Architekt Norman Foster neu.
Die Länder führen eigene Wappen und Flaggen, oft mit mittelalterlichen Wurzeln. Die weiß-blauen Wecken Bayerns waren das Wappen der Grafen von Bogen und gingen nach deren Aussterben 1242 an die Wittelsbacher über. Die drei schwarzen Löwen auf Gold in Baden-Württemberg sind die der Staufer, der letzten Herzöge von Schwaben. Bremen führt einen silbernen Schlüssel auf Rot.
Das sind die 16 Länder, jedes mit eigener Seite.
Die Farben stammen aus den Befreiungskriegen gegen Napoleon: Das Lützowsche Freikorps trug 1813 schwarze Uniformen mit roten Aufschlägen und goldenen Knöpfen. Die Urburschenschaft übernahm sie 1815, auf dem Hambacher Fest 1832 wurden sie zum Zeichen der Einheits- und Freiheitsbewegung, und am 9. März 1848 nahm der Bundestag des Deutschen Bundes sie als Nationalfarben an.
Die Weimarer Republik machte Schwarz-Rot-Gold 1919 zu den Reichsfarben, bis die Nationalsozialisten sie 1933 abschafften. Seit dem 23. Mai 1949 bestimmt Artikel 22 des Grundgesetzes: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Seit der Wiedervereinigung 1990 gilt sie in ganz Deutschland.
Es waren die Farben des Norddeutschen Bundes von 1867 und des Kaiserreichs: Schwarz-Weiß für Preußen, Rot-Weiß für die Hansestädte. Die Weimarer Republik behielt sie für die Handelsflagge, und von 1933 bis 1935 war die schwarz-weiß-rote Flagge noch einmal Reichsflagge.
Das Bundeswappen zeigt den schwarzen Adler auf einem goldgelben Schild. Der Bundesadler ist derselbe Adler ohne Schild; nach der Bekanntmachung von 1950 sind dann die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
Karl-Tobias Schwab entwarf ihn 1926 für das Reichswappen der Weimarer Republik, das ab 1928 in Gebrauch war. Die Bundesrepublik übernahm dieses Wappen am 20. Januar 1950 unverändert. Der erste Adler der Republik, von 1919 bis 1928, stammte von Emil Doepler.
So wird der Bundesadler genannt, den Ludwig Gies 1953 als Wandrelief für den Plenarsaal des Bundestages in Bonn schuf. Den Spitznamen erhielt er wegen seiner fülligen Gestalt.
Es zeigte Hammer und Zirkel auf rotem Grund in einem Ährenkranz mit schwarz-rot-goldenem Band: Der Hammer stand für die Arbeiterklasse, der Zirkel für die Intelligenz, der Ährenkranz für die Bauern. Es wurde durch das Gesetz vom 26. September 1955 eingeführt und 1959 in die Flagge der DDR aufgenommen.
Abbildungen: Wikimedia Commons. Reichswappen von 1919 © David Liuzzo (CC BY-SA 3.0); alle übrigen Abbildungen gemeinfrei.
Zuletzt geprüft durch die Redaktion von Emblema Mundi am 3. Oktober 2026.