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Bundesland
Die Hoheitszeichen des Freistaates Bayern vereinen über acht Jahrhunderte Geschichte in einem einzigen Bild: Das gevierte Staatswappen spiegelt die historischen Territorien wider, die das Haus Wittelsbach — Bayerns Herrscherdynastie von 1180 bis 1918 — nach und nach zusammenfügte. Die weiß-blauen Rauten, das bekannteste Symbol Bayerns, gehen auf das Erbe der Grafen von Bogen zurück, das 1242 durch Erbschaft an die Wittelsbacher fiel. Die Flagge, in zwei amtlich gleichwertigen Formen — Streifenflagge und Rautenflagge — festgelegt durch das Hoheitszeichengesetz von 1953, ist heute eines der bekanntesten Landeswappen Deutschlands.
| Bundesland | Freistaat Bayern (seit 8. November 1918) |
|---|---|
| Landeshauptstadt | München |
| Staatswappen festgelegt | Bayerische Verfassung 1946; Gesetz über die Hoheitszeichen des Freistaates Bayern vom 5. Juni 1953 |
| Flagge festgelegt | Gesetz über die Hoheitszeichen des Freistaates Bayern, 5. Juni 1953 |
| Flaggenformen | Streifenflagge (Weiß über Blau) und Rautenflagge (weiß-blau diagonal) |
| Herrscherhaus | Haus Wittelsbach (1180–1918) |
| Wappenfarben | Weiß (Silber) und Blau |
| Region | Südostdeutschland |
Großes Staatswappen Bayern — Geviert mit Herzschild, Volkskrone, Wittelsbacher Rauten und Frankenrechen
Geviert mit Herzschild. — 1. In Schwarz ein goldener, rot bewehrter und rot gekrönter Löwe (Oberpfalz). — 2. In Rot drei silberne Spitzen, überdeckt vom Frankenrechen (Roten Pfahl) (Franken). — 3. In Blau drei silberne Pfähle (Markgrafschaft Burgau). — 4. Weiß-blaue Rauten (Pfalz-Bayern/Wittelsbacher). — Herzschild: Weiß-blau gerautet (historisches Stammwappen der Wittelsbacher). — Bekrönt von einer Volkskrone.
Das Haus Wittelsbach regierte Bayern ununterbrochen von 1180, als Kaiser Friedrich I. Barbarossa das Herzogtum Bayern an Otto I. von Wittelsbach vergab, bis zur Abdankung König Ludwigs III. am 13. November 1918. In dieser Zeit wuchs Bayern durch Erbschaften, Heiraten und die napoleonische Neuordnung Deutschlands zur zweitgrößten Fläche unter den deutschen Ländern.
Das geltende Wappen wurde durch das Gesetz über die Hoheitszeichen des Freistaates Bayern vom 5. Juni 1953 in seiner heute verbindlichen Form festgelegt. Neben dem großen Staatswappen existiert ein kleines Staatswappen, das nur den Herzschild mit den Wittelsbacher Rauten und die Volkskrone zeigt.
Rautenflagge Bayern — Weiß-blaues Rautenmuster, amtlich seit dem Hoheitszeichengesetz 1953
Bayern ist das einzige deutsche Bundesland mit zwei gleichrangigen offiziellen Landesflaggen, die beide durch das Hoheitszeichengesetz vom 5. Juni 1953 festgelegt wurden:
Die Farben Weiß und Blau begleiten Bayern seit dem 13. Jahrhundert. Ihren Ursprung haben sie im Rautenmuster der Grafen von Bogen, das 1242 an die Wittelsbacher überging. Eine verbreitete Volkssage führt das Weiß-Blau auf den bayerischen Himmel und die Alpen zurück — historisch belegt ist jedoch allein die heraldische Überlieferung über das Bogener Erbe.
Im 19. Jahrhundert wurden Weiß-Blau zur offiziellen Landesfarbe des Königreichs Bayern (1806–1918) erhoben, bevor sie der Freistaat nach 1918 beibehielt.
Beide Flaggenformen werden an Behörden, Schulen und öffentlichen Gebäuden in Bayern gehisst. Die Rautenflagge ist im Alltag und auf Volksfesten — allen voran dem Oktoberfest — allgegenwärtig. Auch international gilt das Rautenmuster als unmittelbares Erkennungszeichen Bayerns, häufiger noch als das Staatswappen selbst.
Das große Staatswappen ist geviert mit Herzschild und zeigt die historischen Territorien Bayerns: Oberpfalz (goldener Löwe), Franken (Frankenrechen), Markgrafschaft Burgau (silberne Pfähle) und Pfalz-Bayern (Wittelsbacher Rauten). Der Herzschild trägt das Stammwappen der Wittelsbacher. Bekrönt wird das Wappen von einer Volkskrone.
Die Rauten entstammen dem Wappen der Grafen von Bogen. Nach dem Tod des letzten Bogener Grafen fiel das Erbe 1242 durch Heirat an Herzog Otto II. von Bayern (Haus Wittelsbach). Seitdem prägen die weiß-blauen Rauten das bayerische Wappenbild.
Die Streifenflagge zeigt zwei gleich breite waagerechte Streifen (Weiß über Blau), die Rautenflagge das diagonal weiß-blau gerautete Muster. Beide sind seit dem Hoheitszeichengesetz von 1953 amtlich gleichwertig.
Die 1946 eingeführte Volkskrone — eine offene Krone ohne Bügel — symbolisiert die demokratische Staatsform: Die Staatsgewalt geht vom Volk aus, nicht mehr von einem Monarchen.
Bayern ist seit dem 8. November 1918 ein Freistaat. An diesem Tag rief Kurt Eisner nach der Abdankung König Ludwigs III., des letzten Wittelsbacher auf dem bayerischen Thron, die Republik aus.
Zuletzt geprüft durch die Redaktion von Emblema Mundi am 29. Juni 2026.