Flag
Not available
Coat of Arms
Not available
Stadtstaat
Berlin, Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und zugleich ein eigenständiges Bundesland, blickt auf eine über 700-jährige heraldische Geschichte zurück. Der Berliner Bär — ein schwarzer schreitender Bär auf silbernem Grund — ist seit 1280 auf Stadtsiegeln belegt und zählt zu den bekanntesten Stadtsymbolen Deutschlands. Als Stadtstaat vereint Berlin die Funktionen einer Landes- und Kommunalverwaltung; Wappen und Flagge wurden am 13. Mai 1954 durch Landesgesetz amtlich festgelegt. Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde Berlin zur Bundeshauptstadt und zum bevölkerungsreichsten Bundesland mit rund 3,7 Millionen Einwohnern.
| Offizieller Name | Land Berlin |
|---|---|
| Hauptstadt | Berlin (Stadtstaatsstatus) |
| Status | Stadtstaat und Bundeshauptstadt |
| Wappenfarben | Schwarz auf Silber (Weiß) |
| Flaggenfarben | Rot–Weiß–Rot |
| Wappentier | Schreitender schwarzer Bär (Berliner Bär) |
| Rechtsgrundlage | Gesetz über Wappen und Flagge von Berlin, 13. Mai 1954 |
Wappen des Landes Berlin
In Silber ein schwarzer schreitender Bär mit roter Zunge und roten Krallen; der Schild bekrönt mit einer goldenen Mauerkrone mit fünf Blättern.
Der Bär erscheint erstmals 1280 auf einem Berliner Stadtsiegel, damals noch als kleines Wappentier neben dem Brandenburgischen Adler. Im 14. Jahrhundert setzte sich der Bär als eigenständiges Symbol durch. Unter dem Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm und später unter den preußischen Königen wurde das Wappen mehrfach angepasst. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Teilung der Stadt führten sowohl West-Berlin als auch Ost-Berlin zeitweise unterschiedliche Symbolvarianten. Das heutige einheitliche Wappen wurde am 13. Mai 1954 im West-Berliner Landesgesetz festgelegt und nach der Wiedervereinigung 1990 für ganz Berlin übernommen.
Landesflagge Berlins (Rot–Weiß–Rot mit Bär)
Die Berliner Landesflagge zeigt drei waagerechte Streifen in Rot–Weiß–Rot, wobei der weiße Mittelstreifen doppelt so breit ist wie jeder der roten Streifen. Im weißen Feld steht zentriert der schwarze Berliner Bär. Auf der Bürgerflagge erscheint der Bär ohne Krone; die Dienstflagge zeigt ihn mit der goldenen Mauerkrone.
Rot und Weiß sind die historischen Stadtfarben Berlins, die sich von den Tinkturen des mittelalterlichen Stadtsiegels ableiten (schwarzer Bär auf silbernem, d. h. weißem Grund; rote Umrahmung). Die Dreistreifenform mit breitem Mittelstreifen ist eine im 20. Jahrhundert entwickelte moderne Komposition, die den Bären als zentrales Element hervorhebt.
Die Landesflagge wird an öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin, an Botschaften und Auslandsvertretungen sowie bei offiziellen Anlässen geführt. Die Dienstflagge mit Mauerkrone ist Behörden vorbehalten. Der Berliner Bär erscheint darüber hinaus auf zahllosen städtischen Symbolen, Straßenschildern und als „Buddy Bear" im öffentlichen Raum.
Das Wappen Berlins zeigt einen schreitenden schwarzen Bären mit erhobener rechter Pranke auf silbernem Grund, bekrönt mit einer goldenen Mauerkrone mit fünf Blättern.
Der genaue Ursprung ist historisch nicht vollständig gesichert. Wahrscheinlich handelt es sich um ein redendes Wappen (Bär = Berlin), möglicherweise auch eine Übernahme aus dem Wappen der Markgrafen von Brandenburg. Seit 1280 ist der Bär auf Berliner Stadtsiegeln belegt.
Das Wappen und die Flagge wurden am 13. Mai 1954 durch das Gesetz über Wappen und Flagge von Berlin rechtlich festgelegt und nach der Wiedervereinigung 1990 für das gesamte Land Berlin übernommen.
Rot und Weiß sind die historischen Stadtfarben Berlins, abgeleitet von den Tinkturen des mittelalterlichen Stadtsiegels. Sie verbinden die moderne Landesflagge mit einer mehr als 700 Jahre alten heraldischen Tradition.
Berlin ist beides: Als Stadtstaat ist Berlin gleichzeitig eine Stadt und ein vollwertiges Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 ist Berlin auch die Bundeshauptstadt.
Zuletzt geprüft durch die Redaktion von Emblema Mundi am 29. Juni 2026.