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Stadtstaat
Die Freie und Hansestadt Hamburg, zweitgrößte Stadt Deutschlands und bedeutendster Seehafen des Landes, trägt eines der bekanntesten Stadtwappen Europas: die weiße dreitürmige Burg auf rotem Grund, die sogenannte Hamburger Burg. Seit dem 13. Jahrhundert auf Stadtsiegeln belegt, symbolisiert sie den Aufstieg Hamburgs zur führenden Hansestadt und seine Stellung als freie Reichsstadt. Als Stadtstaat vereint Hamburg seit 1949 die Funktionen einer Stadtgemeinde und eines Bundeslandes; Wappen und Flagge wurden am 14. Mai 1952 durch Landesgesetz amtlich bestätigt. Mit rund 1,9 Millionen Einwohnern ist Hamburg nach Berlin und vor München die zweitgrößte Stadt der Bundesrepublik.
| Offizieller Name | Freie und Hansestadt Hamburg |
|---|---|
| Hauptstadt | Hamburg (Stadtstaatsstatus) |
| Status | Stadtstaat und Bundesland |
| Wappenfarben | Weiß (Silber) auf Rot |
| Flaggenfarben | Rot mit weißer Burg |
| Wappensymbol | Dreitürmige weiße Burg (Hamburger Burg) |
| Rechtsgrundlage | Gesetz über Wappen und Flagge der Freien und Hansestadt Hamburg, 14. Mai 1952 |
Bürgerliches Wappen der Freien und Hansestadt Hamburg
In Rot eine dreitürmige weiße (silberne) Burg mit geöffnetem Tor; der mittlere Hauptturm höher als die beiden flankierenden Türme, jeder Turm mit einem Kreuz bekrönt; zwischen den Türmen je ein sechszackiger silberner Stern (bürgerliches Wappen). Das Staatswappen zeigt denselben Schild, gehalten von zwei goldenen aufgerichteten Löwen, mit Eichenzweigen unten.
Hamburg erhielt 1189 durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa (Echtheit des Privilegs ist historisch umstritten) weitreichende Zollfreiheiten, die seinen Aufstieg als Handelsstadt begünstigten. Im 13. Jahrhundert erscheint die Burg erstmals auf Hamburger Stadtsiegeln. Als Mitglied der Hanse ab dem 14. Jahrhundert wurde Hamburg zu einem der bedeutendsten Handelszentren Nordeuropas. Die Reichsunmittelbarkeit sicherte der Stadt besondere Freiheiten. Im 19. Jahrhundert entwickelten sich die drei offiziellen Wappenversionen (bürgerliches Wappen, Staatswappen, Admiralitätswappen). Das Landesgesetz vom 14. Mai 1952 legte die heutigen Formen verbindlich fest.
Landesflagge Hamburgs (rotes Feld mit Hamburger Burg)
Die Landesflagge Hamburgs zeigt auf rotem Grund die zentrierte weiße dreitürmige Hamburger Burg. Drei offizielle Varianten existieren nebeneinander: die Landesflagge (rotes Feld mit einfacher weißer Burg), die Staatsflagge (rotes Feld mit vollständigem Staatswappen inklusive Löwen und Eichenzweigen) und die Admiralitätsflagge (Staatsflagge mit Schwalbenschwanz-Schnitt für staatliche Schiffe).
Rot und Weiß sind die historischen Farben der Hanse und Hamburgs, abgeleitet von den Tinkturen des Wappens (weiße Burg auf rotem Grund). Die Tradition roter und weißer Stadtfarben reicht bis ins Mittelalter zurück und verbindet Hamburg mit den anderen großen Hansestädten Lübeck und Bremen, die ebenfalls Rot und Weiß als Stadtfarben führen.
Die Landesflagge wird an öffentlichen Gebäuden des Landes Hamburg, auf Staatsempfängen und bei offiziellen Anlässen geführt. Die Admiralitätsflagge ist auf Hafenbehördenschiffen und bei maritimen Staatsanlässen zu sehen. Der Hamburger Hafen, zweitgrößter Hafen Europas, trägt das Burgmotiv auf zahlreichen nautischen Symbolen und Flaggen.
Das bürgerliche Wappen Hamburgs zeigt die Hamburger Burg — eine weiße dreitürmige Burg auf rotem Grund, mit geöffnetem Tor, Kreuzen auf den Türmen und sechszackigen Sternen zwischen den Türmen.
Die Bedeutung der drei Türme ist historisch nicht abschließend geklärt. Sie könnten auf die mittelalterliche Stadtbefestigung, auf die drei Hauptkirchen der Altstadt oder einfach auf die Bedeutung der Zahl drei in der mittelalterlichen Heraldik zurückgehen. Die Burg gilt zudem als redendes Wappen auf den Stadtnamen (Ham-burg).
Hamburg hat drei offizielle Versionen: das bürgerliche Wappen (nur Burgschild), das Staatswappen (mit Löwen und Eichenzweigen) und das Admiralitätswappen für Staatsschiffe. Alle drei wurden am 14. Mai 1952 durch Landesgesetz festgelegt.
Rot und Weiß sind die historischen Stadtfarben Hamburgs, abgeleitet von den Wappentinkturen (weiße Burg auf rotem Grund). Sie knüpfen an Hamburgs Rolle als führende Hansestadt im Mittelalter an und teilen diese Farbkombination mit den anderen großen Hansestädten Lübeck und Bremen.
Die Admiralitätsflagge ist die Staatsflagge Hamburgs mit einem Schwalbenschwanz-Schnitt (gespaltener Saum). Sie wird auf Behördenschiffen des Hafens und bei maritimen Staatsanlässen geführt — ein Zeichen für Hamburgs jahrhundertealte Bedeutung als einer der wichtigsten Seehäfen Europas.
Zuletzt geprüft durch die Redaktion von Emblema Mundi am 29. Juni 2026.