Flag
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Coat of Arms
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Bundesland
Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands und vereint drei historisch eigenständige Landschaften: das Rheinland, Westfalen und das Fürstentum Lippe. Das Landeswappen spiegelt diese Dreiteilung unmittelbar wider — mit dem Rhein-Wellenband, dem Sachsenross und der Lippischen Rose. Die Landesflagge in Grün, Weiß und Rot verbindet die heraldischen Farben aller drei Landschaften in einem schlichten Trikolore-Streifen.
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Landeshauptstadt | Düsseldorf |
| Wappen (amtlich seit) | 10. März 1953 (Landesgesetz) |
| Flagge (amtlich seit) | 10. März 1953 (Landesgesetz) |
| Farben | Grün, Weiß und Rot (Flagge); Grün, Silber, Rot und Gold (Wappen) |
| Region | Westdeutschland, Rheinland und Westfalen |
Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen
Blasonierung
Dreigeteilt: Feld 1 in Grün ein silbernes Wellenband (Rheinland); Feld 2 in Rot ein galoppierendes silbernes Pferd nach links (Westfalen); Feld 3 in Silber eine rote fünfblättrige Rose mit goldenem Butzen und goldenen Kelchblättern (Lippe). Der Schild bekrönt mit einer Volkskrone.
Elemente und Bedeutung
Geschichtliche Entwicklung
Nordrhein-Westfalen wurde am 23. August 1946 unter britischer Besatzung aus der Provinz Westfalen, dem nördlichen Teil der Rheinprovinz und dem Land Lippe gebildet. Das dreigeteilte Wappen, das alle drei historischen Landschaften berücksichtigt, wurde gemeinsam mit der Landesflagge am 10. März 1953 durch Landesgesetz amtlich festgelegt.
Flagge des Landes Nordrhein-Westfalen
Farben und Gestaltung
Die Landesflagge zeigt drei gleich breite waagerechte Streifen in Grün, Weiß und Rot. Die Landesdienstflagge trägt zusätzlich das Landeswappen, zentriert über alle drei Streifen. Die Farbkombination Grün-Weiß-Rot findet sich in keiner anderen deutschen Landesflagge.
Historische Herkunft
Grün entstammt den Farben des Rheinlandes, Weiß den Farben Westfalens (Weiß-Rot) und Rot ist beiden Landschaften gemeinsam. Die Vereinigung dieser Farben in der Flagge spiegelt den Zusammenschluss der Landschaften wider, der nach dem Zweiten Weltkrieg auf Geheiß der britischen Besatzungsmacht vollzogen wurde.
Verwendung heute
Die Landesflagge wird an Landesbehörden, Schulen und öffentlichen Gebäuden des bevölkerungsreichsten deutschen Bundeslandes gehisst. Die Landesdienstflagge mit Wappen ist staatlichen Einrichtungen und Fahrzeugen vorbehalten.
Das Wappen ist dreigeteilt: Das Rheinland wird durch ein silbernes Wellenband auf Grün symbolisiert, Westfalen durch das weiße Sachsenross auf Rot und Lippe durch die rote fünfblättrige Rose auf Silber. Der Schild trägt eine Volkskrone.
Die rote fünfblättrige Rose auf silbernem Grund ist das historische Wappen des Fürstentums Lippe und steht für den lippischen Landesteil, der 1947 dem neu gegründeten Land Nordrhein-Westfalen angegliedert wurde.
Die Flagge zeigt drei gleich breite waagerechte Streifen in Grün, Weiß und Rot. Grün steht für das Rheinland, Weiß für Westfalen, Rot verbindet beide Landesteile und bezieht sich auch auf die Lippische Rose.
Wappen und Flagge Nordrhein-Westfalens wurden am 10. März 1953 durch Landesgesetz amtlich eingeführt. Das Bundesland selbst wurde 1946 unter britischer Besatzung aus der Provinz Westfalen und dem nördlichen Rheinland gegründet.
Das silberne Wellenband auf grünem Grund im ersten Wappenfeld stellt den Rhein dar, den prägenden Fluss des Rheinlandes, und steht für den rheinischen Landesteil des Bundeslandes.
Zuletzt geprüft durch die Redaktion von Emblema Mundi am 29. Juni 2026.
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