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Bundesland
Der Freistaat Sachsen im Osten Deutschlands blickt auf eine der reichsten heraldischen Traditionen aller deutschen Länder zurück. Sein Landeswappen — zehnmal von Schwarz und Gold geteilt, überdeckt mit einem grünen Rautenkranz — ist eines der bekanntesten Wappen im deutschsprachigen Raum und geht auf die mittelalterliche Heraldik der askanischen Markgrafen von Meißen zurück. Die Landesfarben Weiß und Grün begleiten Sachsen seit dem Spätmittelalter und sind untrennbar mit dem Haus Wettin verbunden, das das Land vom 15. Jahrhundert bis zum Ende der Monarchie 1918 regierte.
| Hauptstadt | Dresden |
|---|---|
| Fläche | 18.450 km² |
| Einwohner | ca. 4,0 Mio. |
| Wappenfarben | Schwarz, Gold, Grün |
| Flaggenfarben | Weiß, Grün |
| Wappen amtlich seit | 27. Mai 1992 |
| Flagge amtlich seit | 27. Mai 1992 |
| Wiedergründung | 3. Oktober 1990 |
Wappen des Freistaates Sachsen (amtlich seit 1992)
Von Schwarz und Gold zehnmal geteilt, überdeckt mit einem grünen schräglinks gestellten Rautenkranz. Der Schild wird von einer Volkskrone bekrönt.
Das sächsische Wappen hat seine Wurzeln im 12. Jahrhundert. Die askanischen Herzöge von Sachsen führten ein Wappen mit schwarzen und goldenen Balken. Als die Wettiner 1423 die Kurwürde und das Herzogtum Sachsen erbten, übernahmen sie dieses Wappen und fügten den grünen Rautenkranz als Unterscheidungszeichen hinzu. Im Laufe der Jahrhunderte durchlief das Wappen zahlreiche Ausgestaltungen — als Kurfürstentum Sachsen (bis 1806) und als Königreich Sachsen (1806–1918) war es stets mit einer Fülle von Nebenschilden versehen. Nach dem Ende der Monarchie und der Gründung des Freistaates Sachsen (1918) wurde das Wappen vereinfacht. Mit der Wiedergründung des Freistaates Sachsen am 3. Oktober 1990 und der Verabschiedung der Landesverfassung am 27. Mai 1992 wurde das Wappen in seiner heutigen Form amtlich festgelegt.
Flagge des Freistaates Sachsen (amtlich seit 1992)
Die Landesflagge Sachsens zeigt ein waagerechtes Bicolor aus Weiß über Grün in gleich breiten Streifen. Die Landesdienstflagge ist identisch, trägt jedoch zusätzlich das Landeswappen in der Mitte und wird ausschließlich von staatlichen Stellen geführt.
Die Farben Weiß (Silber) und Grün sind seit dem Spätmittelalter mit dem Haus Wettin und dem Kurfürstentum Sachsen verbunden. Sie leiten sich von den heraldischen Farben der albertinischen Linie der Wettiner ab — der Linie, die ab 1485 das heutige Sachsen regierte. Weiß und Grün wurden im 19. Jahrhundert als offizielle Landesfarben des Königreichs Sachsen anerkannt und blieben auch nach dem Ende der Monarchie erhalten. Mit der Wiedergründung des Freistaates wurden sie 1990/1992 bestätigt.
Die weiß-grüne Flagge ist das sichtbarste Symbol Sachsens im Alltag. Sie weht an Behörden, Schulen und wird bei Sportveranstaltungen gezeigt. Die Kombination Weiß-Grün gilt als unmittelbares Erkennungszeichen sächsischer Identität — auch über die Landesgrenzen hinaus.
Das Wappen Sachsens zeigt einen Schild, der zehnmal von Schwarz und Gold geteilt ist und von einem grünen schräglinks gestellten Rautenkranz überdeckt wird. Der Schild wird mit einer Volkskrone bekrönt.
Der grüne Rautenkranz ist das charakteristische Kennzeichen des sächsischen Wappens seit dem 13. Jahrhundert. Er dient zur Unterscheidung der Wettiner von anderen Fürstenhäusern, die ähnliche schwarz-goldene Wappen führten, und ist heute das bekannteste Symbol Sachsens.
Die Farben Weiß und Grün leiten sich von den heraldischen Farben der albertinischen Linie des Hauses Wettin ab. Sie sind seit dem Spätmittelalter mit Sachsen verbunden und wurden im Königreich Sachsen als offizielle Landesfarben anerkannt.
Das Wappen des wiedergegründeten Freistaates Sachsen wurde durch die Landesverfassung vom 27. Mai 1992 amtlich festgelegt, nachdem Sachsen im Zuge der deutschen Wiedervereinigung 1990 als Bundesland neu gegründet worden war.
Die Landesflagge besteht aus einem einfachen weiß-grünen Bicolor. Die Landesdienstflagge ist identisch, trägt aber zusätzlich das Landeswappen in der Mitte und darf nur von Behörden und staatlichen Einrichtungen geführt werden.
Zuletzt geprüft durch die Redaktion von Emblema Mundi am 29. Juni 2026.
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