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Bundesland

Sachsen — Wappen und Flagge


Der Freistaat Sachsen im Osten Deutschlands blickt auf eine der reichsten heraldischen Traditionen aller deutschen Länder zurück. Sein Landeswappen — zehnmal von Schwarz und Gold geteilt, überdeckt mit einem grünen Rautenkranz — ist eines der bekanntesten Wappen im deutschsprachigen Raum und geht auf die mittelalterliche Heraldik der askanischen Markgrafen von Meißen zurück. Die Landesfarben Weiß und Grün begleiten Sachsen seit dem Spätmittelalter und sind untrennbar mit dem Haus Wettin verbunden, das das Land vom 15. Jahrhundert bis zum Ende der Monarchie 1918 regierte.

Kurzübersicht

HauptstadtDresden
Fläche18.450 km²
Einwohnerca. 4,0 Mio.
WappenfarbenSchwarz, Gold, Grün
FlaggenfarbenWeiß, Grün
Wappen amtlich seit27. Mai 1992
Flagge amtlich seit27. Mai 1992
Wiedergründung3. Oktober 1990
Wappen des Freistaates Sachsen

Wappen des Freistaates Sachsen (amtlich seit 1992)

Wappen des Freistaates Sachsen

Blasonierung

Von Schwarz und Gold zehnmal geteilt, überdeckt mit einem grünen schräglinks gestellten Rautenkranz. Der Schild wird von einer Volkskrone bekrönt.

Elemente und Bedeutung

Geschichtliche Entwicklung

Das sächsische Wappen hat seine Wurzeln im 12. Jahrhundert. Die askanischen Herzöge von Sachsen führten ein Wappen mit schwarzen und goldenen Balken. Als die Wettiner 1423 die Kurwürde und das Herzogtum Sachsen erbten, übernahmen sie dieses Wappen und fügten den grünen Rautenkranz als Unterscheidungszeichen hinzu. Im Laufe der Jahrhunderte durchlief das Wappen zahlreiche Ausgestaltungen — als Kurfürstentum Sachsen (bis 1806) und als Königreich Sachsen (1806–1918) war es stets mit einer Fülle von Nebenschilden versehen. Nach dem Ende der Monarchie und der Gründung des Freistaates Sachsen (1918) wurde das Wappen vereinfacht. Mit der Wiedergründung des Freistaates Sachsen am 3. Oktober 1990 und der Verabschiedung der Landesverfassung am 27. Mai 1992 wurde das Wappen in seiner heutigen Form amtlich festgelegt.

Flagge des Freistaates Sachsen

Flagge des Freistaates Sachsen (amtlich seit 1992)

Flagge des Freistaates Sachsen

Farben und Gestaltung

Die Landesflagge Sachsens zeigt ein waagerechtes Bicolor aus Weiß über Grün in gleich breiten Streifen. Die Landesdienstflagge ist identisch, trägt jedoch zusätzlich das Landeswappen in der Mitte und wird ausschließlich von staatlichen Stellen geführt.

Historische Herkunft

Die Farben Weiß (Silber) und Grün sind seit dem Spätmittelalter mit dem Haus Wettin und dem Kurfürstentum Sachsen verbunden. Sie leiten sich von den heraldischen Farben der albertinischen Linie der Wettiner ab — der Linie, die ab 1485 das heutige Sachsen regierte. Weiß und Grün wurden im 19. Jahrhundert als offizielle Landesfarben des Königreichs Sachsen anerkannt und blieben auch nach dem Ende der Monarchie erhalten. Mit der Wiedergründung des Freistaates wurden sie 1990/1992 bestätigt.

Verwendung heute

Die weiß-grüne Flagge ist das sichtbarste Symbol Sachsens im Alltag. Sie weht an Behörden, Schulen und wird bei Sportveranstaltungen gezeigt. Die Kombination Weiß-Grün gilt als unmittelbares Erkennungszeichen sächsischer Identität — auch über die Landesgrenzen hinaus.

Häufig gestellte Fragen

Was zeigt das Wappen Sachsens?

Das Wappen Sachsens zeigt einen Schild, der zehnmal von Schwarz und Gold geteilt ist und von einem grünen schräglinks gestellten Rautenkranz überdeckt wird. Der Schild wird mit einer Volkskrone bekrönt.

Was bedeutet der Rautenkranz im Sachsen-Wappen?

Der grüne Rautenkranz ist das charakteristische Kennzeichen des sächsischen Wappens seit dem 13. Jahrhundert. Er dient zur Unterscheidung der Wettiner von anderen Fürstenhäusern, die ähnliche schwarz-goldene Wappen führten, und ist heute das bekannteste Symbol Sachsens.

Warum hat Sachsen die Farben Weiß und Grün?

Die Farben Weiß und Grün leiten sich von den heraldischen Farben der albertinischen Linie des Hauses Wettin ab. Sie sind seit dem Spätmittelalter mit Sachsen verbunden und wurden im Königreich Sachsen als offizielle Landesfarben anerkannt.

Wann wurde das heutige Sachsen-Wappen eingeführt?

Das Wappen des wiedergegründeten Freistaates Sachsen wurde durch die Landesverfassung vom 27. Mai 1992 amtlich festgelegt, nachdem Sachsen im Zuge der deutschen Wiedervereinigung 1990 als Bundesland neu gegründet worden war.

Was ist der Unterschied zwischen Landes- und Dienstflagge Sachsens?

Die Landesflagge besteht aus einem einfachen weiß-grünen Bicolor. Die Landesdienstflagge ist identisch, trägt aber zusätzlich das Landeswappen in der Mitte und darf nur von Behörden und staatlichen Einrichtungen geführt werden.

Quellen und weiterführende Literatur

Zuletzt geprüft durch die Redaktion von Emblema Mundi am 29. Juni 2026.

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