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Bundesland
Schleswig-Holstein, das nördlichste Bundesland Deutschlands, trägt in seinem gespaltenen Landeswappen die Geschichte zweier Herzogtümer, die jahrhundertelang zwischen dem Deutschen Reich und Dänemark umstritten waren. Links die zwei blauen Löwen auf Gold — das Wappen des Herzogtums Schleswig, abgeleitet vom dänischen Königswappen. Rechts das silberne Nesselblatt auf Rot — das unverwechselbare Zeichen der Grafschaft und des Herzogtums Holstein, eines der ältesten heraldischen Symbole Norddeutschlands. Die Landesflagge in Blau, Weiß und Rot fasst die Farben beider Territorien zusammen und bezeugt die komplexe deutsch-dänische Geschichte des ‚Landes zwischen den Meeren'.
| Hauptstadt | Kiel |
|---|---|
| Fläche | 15.799 km² |
| Einwohner | ca. 2,9 Mio. |
| Wappenfarben | Gold, Blau, Rot, Silber |
| Flaggenfarben | Blau, Weiß, Rot |
| Wappen amtlich seit | 18. Januar 1957 |
| Flagge amtlich seit | 18. Januar 1957 |
| Teil der BRD seit | 1949 |
Wappen des Landes Schleswig-Holstein (amtlich seit 1957)
Gespalten: vorne in Gold zwei blaue schreitende Löwen übereinander (Schleswig); hinten in Rot ein silbernes Nesselblatt (Holstein). Der Schild wird von einer Volkskrone bekrönt.
Die Herzogtümer Schleswig und Holstein waren über Jahrhunderte untrennbar verbunden, standen aber unter verschiedenen Herrschaftsverhältnissen: Holstein als Reichslehen und Schleswig als dänisches Lehen. Der Deutsch-Dänische Krieg von 1864 endete mit der preußisch-österreichischen Annexion beider Herzogtümer. 1866 fiel Schleswig-Holstein nach dem Deutschen Krieg vollständig an Preußen. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde durch die Volksabstimmungen von 1920 die deutsch-dänische Grenze festgelegt: Nordschleswig (Sønderjylland) kam zu Dänemark, Südschleswig verblieb bei Deutschland. Das Land Schleswig-Holstein in seiner heutigen Form entstand 1946. Wappen und Flagge wurden am 18. Januar 1957 durch Landesgesetz amtlich eingeführt — ein Datum mit symbolischer Bedeutung, da an diesem Tag 1871 das Deutsche Kaiserreich proklamiert worden war.
Flagge des Landes Schleswig-Holstein (amtlich seit 1957)
Die Landesflagge Schleswig-Holsteins zeigt drei gleich breite waagerechte Streifen in Blau, Weiß und Rot. Die Landesdienstflagge trägt zusätzlich das Landeswappen zentriert über den Streifen und ist staatlichen Stellen vorbehalten. Das Verhältnis der Flagge beträgt 3:5.
Die drei Farben entstammen der Heraldik der beiden historischen Herzogtümer: Blau aus dem Schleswiger Wappen (blaue Löwen auf Gold) und Rot aus dem Holsteiner Wappen (Nesselblatt auf Rot). Das Weiß in der Mitte verbindet beide Farbreihen und schafft ein eigenständiges Trikolore-Muster. Die Kombination erinnert an die niederländische oder russische Flagge, hat aber einen rein regionalen heraldischen Ursprung.
Die Flagge ist allgegenwärtig in Schleswig-Holstein: an Behörden, Schulen, Häfen und bei Sportereignissen. Das Nesselblatt als Einzelsymbol aus dem Holstein-Wappen gilt als inoffizielle Ikone der regionalen Identität — ähnlich wie der bayerische Rautenschild oder der sächsische Rautenkranz.
Das gespaltene Wappen zeigt links zwei blaue Löwen auf Gold (Herzogtum Schleswig) und rechts ein silbernes Nesselblatt auf Rot (Herzogtum Holstein). Beide Motive gehen auf das Mittelalter zurück und spiegeln die eigenständigen Herrschaftstraditionen der beiden Herzogtümer wider.
Das silberne Nesselblatt auf rotem Grund ist das charakteristische Wappenzeichen Holsteins, seit dem 12./13. Jahrhundert belegt. Es gilt als eines der ältesten heraldischen Symbole Norddeutschlands. Die genaue Herkunft des Motivs ist in der Forschung noch umstritten.
Das Herzogtum Schleswig stand als dänisches Lehen unter der Lehnshoheit des dänischen Königs. Es übernahm daher die königlichen Löwen Dänemarks als Wappenfigur — allerdings nur zwei statt drei Löwen auf goldenem statt rotem Grund, um das Herzogtum vom Königreich zu unterscheiden.
Blau, Weiß und Rot. Blau stammt aus dem Schleswiger Wappen (blaue Löwen), Rot aus dem Holsteiner Wappen (Nesselblatt auf Rot). Weiß verbindet die beiden Farbreihen. Die drei Farben wurden 1957 als offizielle Landesfarben festgelegt.
Der 18. Januar 1957 wurde als Datum gewählt, weil an diesem Tag im Jahr 1871 im Spiegelsaal von Versailles das Deutsche Kaiserreich proklamiert wurde — ein historisch bedeutsames Datum für die deutsche Geschichte. Wappen und Flagge wurden an diesem symbolischen Jahrestag durch Landesgesetz eingeführt.
Zuletzt geprüft durch die Redaktion von Emblema Mundi am 29. Juni 2026.
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