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Bundesland
Das Saarland ist das kleinste Flächenland der Bundesrepublik Deutschland und liegt im Südwesten des Landes, an der Grenze zu Frankreich und Luxemburg. Seine heraldische Identität spiegelt eine außergewöhnlich vielschichtige Geschichte wider: Das gevierte Landeswappen vereint die Symbole der Grafschaft Saarbrücken, des Kurfürstentums Trier, des Herzogtums Lothringen und des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken — vier Territorien, die das heutige Saarland geprägt haben. Die Landesflagge trägt die deutschen Nationalfarben Schwarz, Rot und Gold, belegt mit diesem historischen Wappen, als Bekenntnis zur Bundesrepublik nach dem Saarabstimmung von 1955, die den Weg zur Wiedervereinigung mit Deutschland ebnete.
| Hauptstadt | Saarbrücken |
|---|---|
| Fläche | 2.570 km² |
| Einwohner | ca. 980.000 |
| Wappenfarben | Gold, Rot, Silber, Schwarz, Blau |
| Flaggenfarben | Schwarz, Rot, Gold |
| Wappen amtlich seit | 9. Juli 1956 |
| Flagge amtlich seit | 1957 |
| Beitritt zur BRD | 1. Januar 1957 |
Wappen des Saarlandes (amtlich seit 1956)
Geviert: 1. in Gold ein roter aufgerichteter Löwe (Saarbrücken); 2. in Silber ein schwarzes lateinisches Kreuz (Trier); 3. in Silber drei rote Adler schräglinks (Lothringen); 4. in Blau ein goldener gekrönter Löwe, in der rechten Vorderpranke einen roten Reichsapfel haltend (Pfalz-Zweibrücken).
Das Saarland als eigenständige politische Einheit entstand erst im 20. Jahrhundert. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Saargebiet durch den Versailler Vertrag (1919) dem Völkerbund unterstellt und wirtschaftlich Frankreich angegliedert. Eine Volksabstimmung 1935 ergab eine überwältigende Mehrheit für die Rückkehr zum Deutschen Reich. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Saarland erneut unter französische Verwaltung gestellt und erhielt 1947 ein eigenes Statut als Autonomes Saarland. Die Volksabstimmung vom 23. Oktober 1955 lehnte das Europäische Saarstatut ab, woraufhin die politische Eingliederung in die Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 1957 erfolgte. Das Landeswappen wurde in Vorbereitung darauf am 9. Juli 1956 durch Landesgesetz festgelegt und sollte die historische Verwurzelung des Saarlandes in den deutschen Territorien symbolisieren.
Flagge des Saarlandes (amtlich seit 1957)
Die Landesflagge des Saarlandes zeigt die deutschen Nationalfarben — drei gleich breite waagerechte Streifen in Schwarz, Rot und Gold — belegt in der Mitte mit dem Landeswappen. Die Landesdienstflagge ist identisch, wird aber ausschließlich von Behörden und staatlichen Einrichtungen geführt. Das Verhältnis der Flagge beträgt 3:5.
Die Wahl der deutschen Nationalfarben für die saarländische Flagge war eine bewusste politische Aussage: Sie bekannte sich klar zur Bundesrepublik Deutschland und zur deutschen Nation, nachdem das Saarland ein Jahrzehnt lang unter einem Sonderstatus gestanden hatte. Während des Autonomen Saarlandes (1947–1957) hatte die Region eine eigene Flagge mit blau-weißem Querstreifen und eigenem Wappen geführt. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik am 1. Januar 1957 wurden die deutschen Nationalfarben als Grundlage der neuen Landesflagge übernommen.
Die Flagge wird an Landesgebäuden, Schulen und öffentlichen Einrichtungen geführt. Bei offiziellen Anlässen wird stets die Landesdienstflagge mit dem aufgelegten Wappen verwendet. Im Alltag ist das Landeswappen als Symbol der saarländischen Identität präsenter als die Flagge selbst.
Das Wappen des Saarlandes ist geviert und vereint die Symbole von vier historischen Territorien: die Grafschaft Saarbrücken (roter Löwe auf Gold), das Kurfürstentum Trier (schwarzes Kreuz auf Silber), das Herzogtum Lothringen (drei rote Adler auf Silber) und das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken (goldener Löwe auf Blau).
Das Wappen des Saarlandes wurde am 9. Juli 1956 durch Landesgesetz amtlich festgelegt, wenige Monate vor dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 1957.
Die Wahl von Schwarz, Rot und Gold war ein politisches Bekenntnis zur Bundesrepublik Deutschland. Nach der Volksabstimmung vom Oktober 1955 und dem Beitritt 1957 ersetzte die neue Landesflagge die Flagge des Autonomen Saarlandes.
Das schwarze lateinische Kreuz auf silbernem Grund im zweiten Feld steht für das Kurfürstentum Trier. Die Erzbischöfe von Trier besaßen große Teile der heutigen Saarregion und waren als Kurfürsten des Reiches bedeutende politische Akteure.
Das Saarland ist das einzige deutsche Bundesland, das nach dem Zweiten Weltkrieg unter einem eigenen internationalen Statut stand und durch eine Volksabstimmung (1955) den Weg in die Bundesrepublik wählte. Diese Geschichte macht es zum einzigen Bundesland, das per Referendum der Bundesrepublik beigetreten ist.
Zuletzt geprüft durch die Redaktion von Emblema Mundi am 29. Juni 2026.
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