Flag
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Bundesland
Brandenburg, das Berlin ringförmig umschließende Bundesland im Nordosten Deutschlands, trägt ein Wappen von außerordentlicher historischer Tiefe: den Roten Adler auf silbernem Grund, seit dem 12. Jahrhundert das Symbol der Mark Brandenburg unter den Askaniern. Albrecht der Bär, erster Markgraf von Brandenburg, legte mit diesem Adler den Grundstein für ein Herrschaftssymbol, das Jahrhunderte überdauerte. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde Brandenburg 1990 als Bundesland neu gegründet; Wappen und Flagge sind durch die Landesverfassung von 1992 amtlich festgelegt. Die Landeshauptstadt Potsdam mit ihren preußischen Schlössern und Parks gehört zum UNESCO-Welterbe.
| Offizieller Name | Land Brandenburg |
|---|---|
| Hauptstadt | Potsdam |
| Gründungsjahr (neu) | 1990 (nach der Wiedervereinigung) |
| Wappenfarben | Rot auf Silber (Weiß), mit Gold |
| Flaggenfarben | Rot über Weiß |
| Wappentier | Roter Adler (Brandenburger Adler) |
| Rechtsgrundlage | Verfassung des Landes Brandenburg, 20. August 1992 |
Wappen des Landes Brandenburg
In Silber ein roter Adler mit ausgebreiteten Schwingen, erhobenem Haupt, goldenen Kleestängeln auf den Flügeln, roten Fängen, Schnabel und Zunge.
Albrecht der Bär (um 1100–1170), erster Markgraf von Brandenburg, etablierte den Adler als Symbol der neu gegründeten Mark. Unter den Hohenzollern, die ab 1415 als Kurfürsten von Brandenburg herrschten, wurde der Adler zum preußischen Staatssymbol weiterentwickelt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs existierte das Land Brandenburg zunächst in der Sowjetischen Besatzungszone, bevor es 1952 aufgelöst und in Bezirke aufgeteilt wurde. Mit der Wiedervereinigung wurde Brandenburg am 3. Oktober 1990 als eigenständiges Bundesland neu gegründet. Die Landesverfassung vom 20. August 1992 legte das historische Wappen mit dem Roten Adler verbindlich fest.
Landesflagge Brandenburgs (Rot über Weiß)
Die Landesflagge Brandenburgs besteht aus zwei gleich breiten waagerechten Streifen: oben Rot, unten Weiß. Die Landesdienstflagge trägt zusätzlich den Brandenburger Adler (rot mit goldenen Kleestängeln) zentriert über der Farbgrenze beider Streifen. Das Seitenverhältnis beträgt 3:5.
Rot und Weiß leiten sich unmittelbar von den Tinkturen des Brandenburger Adlers ab: roter Adler auf silbernem (weißem) Grund. Diese Farbkombination knüpft an die mittelalterliche Heraldik der Mark Brandenburg an und verbindet die moderne Landesflagge mit einer über 800-jährigen Tradition.
Die Landesflagge wird an Landesgebäuden, der Staatskanzlei in Potsdam und bei offiziellen Anlässen geführt. Die Dienstflagge mit dem Adler ist Landesbehörden vorbehalten. Das Motiv des Roten Adlers findet sich darüber hinaus auf Fahrzeugen des Landes, in der Kommunalheraldik und als gängiges regionales Erkennungszeichen.
Das Wappen zeigt den Roten Adler auf silbernem Grund, mit goldenen Kleestängeln auf den Flügeln. Es ist das historische Symbol der Mark Brandenburg, das seit dem 12. Jahrhundert von den Askaniern geführt wurde.
Der Rote Adler geht auf die Askanier zurück — allen voran Albrecht den Bären (um 1100–1170), den ersten Markgrafen von Brandenburg. Er machte den Adler zum Herrschaftssymbol der neu gegründeten Mark im 12. Jahrhundert.
Die goldenen Kleestängel auf den Flügeln des Brandenburger Adlers sind ein unverwechselbares heraldisches Merkmal, das den brandenburgischen Adler von allen anderen deutschen Adlerwappen unterscheidet. Ihre historische Herkunft ist nicht abschließend geklärt; sie sind seit dem Mittelalter fester Bestandteil des Wappens.
Das Landeswappen und die Flagge Brandenburgs wurden durch die Verfassung des Landes Brandenburg vom 20. August 1992 amtlich festgelegt, nachdem Brandenburg bei der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 als Bundesland neu gegründet worden war.
Rot und Weiß entsprechen den Tinkturen des Brandenburger Adlers (roter Adler auf weißem/silbernem Grund) und verankern die Flagge in der über 800 Jahre alten heraldischen Tradition der Mark Brandenburg.
Zuletzt geprüft durch die Redaktion von Emblema Mundi am 29. Juni 2026.