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Bundesland
Die Flagge Sachsen-Anhalts besteht aus zwei gleich breiten waagerechten Streifen: Gelb (Gold) über Schwarz. Die Landesdienstflagge trägt zusätzlich das Landeswappen zentriert über beide Streifen. Die Farben Gelb und Schwarz spiegeln die Farben des askanischen Geschlechts wider, der historischen Herrscher Sachsens und Anhalts. Die Flagge wurde durch die Landesverfassung vom 16. Juli 1992 amtlich eingeführt.
Das Wappen Sachsen-Anhalts ist gespalten. Vorne: das Wappen Sachsens — zehnmal von Schwarz und Gold geteilt, überdeckt mit einem grünen Rautenkranz, vom mittelalterlichen Geschlecht der Askanier stammend. Hinten: ein schwarzer schreitender Bär auf einer roten Mauer auf goldenem Grund — das historische Wappen des Fürstentums Anhalt, der ‚Aschersleber Bär', der auf den askanischen Stammsitz Aschersleben verweist. Der Schild wird mit einer Volkskrone bekrönt. Das Wappen wurde durch die Landesverfassung vom 16. Juli 1992 amtlich festgelegt.