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Bundesland
Die Flagge Nordrhein-Westfalens besteht aus drei gleich breiten waagerechten Streifen: Grün, Weiß und Rot. Die Farben verbinden die heraldischen Farben der drei Landesteile: Grün vom Rheinland, Weiß von Westfalen und Rot als gemeinsame Farbe. Die Landesdienstflagge trägt zusätzlich das Landeswappen zentriert über die Streifen. Die Flagge wurde am 10. März 1953 durch Landesgesetz amtlich eingeführt.
Das Wappen Nordrhein-Westfalens ist dreigeteilt. Erstes Feld (Rheinland): ein silbernes Wellenband, das den Rhein darstellt, auf grünem Grund. Zweites Feld (Westfalen): das weiße galoppierende Sachsenross auf rotem Grund — das historische Wappen Westfalens, ehemals Teil des mittelalterlichen Herzogtums Sachsen. Drittes Feld (Lippe): eine rote fünfblättrige Rose mit goldenem Butzen auf silbernem Grund — die Lippische Rose, altes Wappen des Fürstentums Lippe. Der Schild wird mit einer Volkskrone bekrönt. Das Wappen wurde am 10. März 1953 durch Landesgesetz amtlich festgelegt.